Schwangerschaftskonfliktberatung § 219

Schwangerschaftskonfliktberatung (§219)

Eine ungeplante Schwangerschaft wirft überraschend neue Fragen der bisherigen Lebensplanung auf. Wie sind meine finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen? Wie tragfähig ist meine Beziehung? Traue ich mir zu, vielleicht alleinerziehend zu sein? Wie kann ich beruflich weitermachen? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Was tue ich, wenn ich keinen Weg sehe?

Wir geben Ihnen Raum und die Zeit, die Sie benötigen, um Klarheit zu gewinnen und eine stimmige Entscheidung für sich zu finden. Wir begegnen Ihnen wertfrei und ergebnisoffen. Professionelle Beratung erweitert häufig den Blick, Informationen zu sozialrechtlichen, finanziellen, anderen wichtigen Hilfen können neue Perspektiven geben.

Wenn Sie möchten, erhalten Sie nach der Beratung den Beratungsnachweis, der für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nach §219 StGB innerhalb der ersten 12 Wochen erforderlich ist.

Sie können alleine, als Paar oder mit einer Person Ihres Vertrauens zu uns kommen. Die Beratung ist vertraulich und kann auch anonym stattfinden.

 

Link zu Schwanger in Bayern – ungewollt schwanger:

https://www.schwanger-in-bayern.de/kein-kind/ungewollt/index.php

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.